Energieausweis für Wohngebäude
Ein Energieausweis dokumentiert die Energieeffizienz eines Wohngebäudes und ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Er informiert über den energetischen Zustand eines Hauses anhand einer klaren Effizienzskala und hilft Eigentümern, Käufern und Mietern, energetische Qualitäten und Einsparpotenziale zu erkennen.
Wofür ein Energieausweis erforderlich ist
Gesetzliche Pflicht bei Verkauf und Vermietung
Ein Energieausweis ist insbesondere dann erforderlich, wenn ein Wohngebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Bereits bei der Besichtigung muss er potenziellen Interessenten vorgelegt werden.
Ohne gültigen Energieausweis können diese Vorgänge nicht rechtssicher abgeschlossen werden.
Je nach Gebäudetyp und vorhandenen Daten gibt es zwei grundlegende Arten von Energieausweisen:
- Verbrauchsausweis - basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch vergangener Jahre.
- Bedarfsausweis – basiert auf baulichen und technischen Eigenschaften des Gebäudes.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis, was ist der richtige?
Verbrauchsausweis
Ein Verbrauchsausweis eignet sich für Wohngebäude, bei denen ausreichend endetsprechende Verbrauchsdaten vorliegen – etwa aus den Heizkostenabrechnungen der letzten Drei Jahre. Er zeigt, wie viel Energie pro Quadratmeter und Jahr tatsächlich verbraucht wurde.
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis wird immer dann erstellt, wenn keine verlässlichen Verbrauchsdaten vorliegen oder wenn ein umfassender energetischer Überblick notwendig ist. Er wird auf Basis der Baukonstruktion, Dämmung, Fenster und der Heiztechnik berechnet. Gerade bei Neubauten, energetisch hochwertigen Sanierungen oder Gebäuden mit wenigen Wohneinheiten ist der Bedarfsausweis häufig vorgeschrieben und empfohlen.
Neue Vorgaben ab Mai 2026
Ab Mai 2026 gelten neue EU-weit harmonisierte Vorgaben für Energieausweise. Die bisherige Effizienzskala wird durch eine einheitliche EU-Skala von A bis G ersetzt. Durch diese Normierung werden Energiekennzahlen europaweit vergleichbar.
Zudem werden die Pflichten zur Vorlage, zur Bereitstellung in Inseraten und bei Vertragsabschlüssen ausgeweitet, um Transparenz und Verständnis zu erhöhen.
Bestehende Energieausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit (in der Regel 10 Jahre), müssen bei neuen Ereignissen (z. B. Verkauf, Neuvermietung) jedoch durch einen aktuellen Ausweis nach den Vorgaben von 2026 ersetzt werden.
Wie wir den Energieausweis erstellen
Wir erstellen Energieausweise für Wohngebäude sowohl als Verbrauchsausweis als auch als Bedarfsausweis.
Fachgerecht, verständlich und rechtssicher.
1. Datenaufnahme
Wir erheben alle relevanten Gebäude-Informationen: Baujahr, Dämmungszustand, Fenster- und Türdetails, Heiztechnik, Verbrauchsdaten (sofern vorhanden) und weitere Gebäudedaten.
2. Auswahl der passenden Ausweisform
Gemeinsam prüfen wir, ob ein
Verbrauchsausweis oder ein
Bedarfsausweis erforderlich und sinnvoll ist, basierend auf Datenlage, Gebäudetyp und rechtlichen Vorgaben.
3. Erstellung und Berechnung
Auf dieser Grundlage erstellen wir den Energieausweis nach den technischen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der geltenden Normen.
Dabei berücksichtigen wir die neue EU-Skala A–G (Stand Mai 2026).
4. Übergabe des Energieausweises
Du erhältst den Ausweis samt Effizienzkennzahlen, Einordnung in die EU-Skala und Erläuterung.
Auf Wunsch mit praktischen Empfehlungen zur energetischen Verbesserung.

Vorteile eines professionellen Energieausweises
- Rechtssicherheit: Der Energieausweis erfüllt gesetzliche Vorgaben und behördliche Anforderungen.
- Transparenz: Klar verständliche Effizienzkennzahlen auf Basis der EU-Skala.
- Planungssicherheit: Grundlage für Sanierungsentscheidungen und für die Beantragung von Fördermitteln.
- Nachvollziehbarkeit: Aussagekräftige, prüffähige Dokumente – auch für Dritte (z. B. Energieberater, Käufer, Mieter).








